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Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, das Strafgesetzbuch und die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) bei Straftaten von Autofahrenden gegen Radfahrende und zu Fuß Gehende so zu ändern, dass Autogewalt regelmäßig verfolgt wird, indem die Staatsanwaltschaften das “öffentliche Interesse” an der Strafverfolgung bejahen, anstatt wie bisher auf den Privatklageweg zu verweisen.

Begründung
Anzeigen von Radfahrenden gegen Autofahrende werden von der Staatsanwaltschaft in der Regel mangels “öffentlichem Interesse” an der Strafverfolgung “auf den Privatklageweg verwiesen”. Rechtsmittel dagegen gibt es nicht. Der Verletzte könnte die Tat zwar selbst vor dem Strafrichter anklagen, eine Privatklage ist aber aussichtslos, weil die Gerichte das Verfahren auch gegen den Willen des Privatklägers einstellen können. Privatkläger riskieren dabei Kosten von fast 2000 €. Die Verweisung auf den Privatklageweg bewirkt also die Einstellung des Strafverfahrens und die Straflosigkeit des Autofahrenden - und zwar auch dann, wenn eine Straftat vorliegt!
Die Bejahung des öffentlichen Interesses bei Autogewalt ist aus spezial- wie aus generalpräventiven Gründen notwendig. Ein Täter wird sein Verhalten nicht ändern, wenn seine Taten nicht bestraft werden. Das allgemeine Klima der Straflosigkeit ermuntert Autofahrende weiter gegen die Straßenverkehrsordnung zur verstoßen und Straftaten zu begehen.