Am 5. Juli ist ein Änderungsantrag bekannt geworden, der psychotherapeutischen Praxen die wirtschaftliche Grundlage entziehen wird. Wenn CDU/CSU und SPD diesen Antrag am 10. Juli beschließen, bedeutet das nicht weniger als den Beginn der flächendeckenden Abschaffung psychotherapeutischer Praxen. Der gesetzliche Schutz des Mindesthonorars soll gestrichen werden. Damit werden Vergütungen auf ein Niveau gedrückt, das die Existenz psychotherapeutischer Praxen unmöglich macht. Und das, obwohl Psychotherapie nur rund ein Prozent der GKV-Ausgaben ausmacht.

Seit gestern Abend sind über 50.000 neue Unterschriften dazugekommen. Der Server ist regelmäßig überlastet.

Der Server läuft wegen der vielen Anfragen gerade am Limit. Bitte haben Sie Verständnis — und schauen Sie in einigen Minuten noch einmal vorbei.